Allgemeine Geschäftsbedingungen
IsMu Bauwerk – Einzelunternehmen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen IsMu Bauwerk, Inhaber: Arab Gazmagamaev, Walter-Hase-Straße 36, 19370 Parchim (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber.
2. Angebote und Vertragsschluss
(1) Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung (z. B. per E-Mail oder WhatsApp) zustande.
(3) Maßgeblich ist der im Angebot definierte Leistungsumfang.
3. Leistungsumfang
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem vereinbarten Angebot.
(2) Änderungen oder Erweiterungen bedürfen der vorherigen Abstimmung.
(3) Nicht vereinbarte Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.
4. Preise und Zahlung
(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.
(2) Bei Stundenpaketen (z. B. 5 oder 8 Stunden) sind die enthaltenen Leistungen im Angebot definiert.
(3) Mehrstunden werden nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet.
(4) Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine angemessene Anzahlung zu verlangen.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Arbeitsbereiche frei zugänglich sind.
(2) Parkmöglichkeiten für Transportfahrzeuge sind bereitzustellen.
(3) Besondere Umstände (z. B. fehlender Aufzug, enge Treppenhäuser, lange Laufwege) sind vorab mitzuteilen.
6. Haftung
(1) Die Haftung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Bei Umzugs- und Transportleistungen erfolgt die Haftung gemäß den gesetzlichen Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB), sofern anwendbar.
(3) Für Schäden, die durch unzureichende Verpackung durch den Auftraggeber entstehen, wird keine Haftung übernommen.
(4) Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt wurden.
7. Stornierung
(1) Eine Stornierung ist schriftlich mitzuteilen.
(2) Bei Stornierung weniger als 48 Stunden vor Leistungsbeginn kann eine Ausfallpauschale berechnet werden.
(3) Bereits angefallene Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.
8. Abbruch- und Bauleistungen
(1) Tragende oder statisch relevante Bauteile sind nicht Bestandteil der Leistungen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
(2) Entsorgungsleistungen erfolgen nach den geltenden Vorschriften.
9. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.